Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen MSW & Partner Personalberatung für Führungsnachwuchs GmbH (im Folgenden „MSW“) und dem Bewerber. Sie sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen MSW und dem jeweiligen Bewerber.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Widersprechende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Bewerber werden dann Vertragsbestandteil, wenn MSW ihrer Einbeziehung in den Vertrag vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit den Bewerbern in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. MSW betreibt unter den URL www.career-venture.de / www.career-direct.de / www.career-fair.de / www.career-academy.de Online-Portale, die dem Bewerber die Möglichkeit bietet, seine persönlichen sowie berufsbezogenen Daten zu hinterlegen und sich für eine Teilnahme an von MSW veranstalteten Recruiting-, Karriere- und Job-Veranstaltungen zu bewerben. Für jede Teilnahme an einer jeweiligen Veranstaltung ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich.
  2. MSW garantiert nicht die Durchführung der Veranstaltungen und sichert dem Bewerber auch nicht die Teilnahme an solchen Veranstaltungen zu.
  3. Die Nutzung der Online-Portale ist für den Bewerber kostenlos.

§ 3 Nutzung des Portals

  1. Bei der Registrierung und der Vervollständigung des Profils hat der Bewerber seine Daten wahrheitsgemäß und richtig anzugeben. Der Bewerber sichert zu, dass er sich nur einmal anmeldet. Er hat jedoch die Möglichkeit unter seinem eingerichteten Profil mehrere Bewerbungen für unterschiedliche Veranstaltungen zu hinterlegen.
  2. Mit der Registrierung akzeptiert der Bewerber die allgemeinen Geschäftsbedingungen und hat den Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen zugestimmt.
  3. Der Bewerber ist für die Richtigkeit und Aktualität seiner Daten selbst verantwortlich. Eine Überprüfung der Daten durch MSW etwa auf Schlüssigkeit oder Rechtmäßigkeit findet nicht statt. Der Bewerber kann seine Daten selbständig eingeben, bearbeiten und auch löschen.
  4. Sollte der Bewerber sein Profil für einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen, behält sich MSW vor, nach vorherigem Hinweis an die hinterlegte E-Mail Adresse und ausreichender Antwortfrist das Profil und damit alle Daten des Bewerbers zu löschen.

§ 4 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

MSW & Partner Personalberatung
für Führungsnachwuchs GmbH

Wilhelm-Herz-Straße 111
68766 Hockenheim
Deutschland

Telefon: +49 6205 2569003
Telefax: +49 6205 9799446
E-Mail: mail(at)msw-partner.de
Internet: www.msw-partner.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

§ 5 Teilnahme

  1. Der Bewerber muss sich für die Teilnahme an jeder Veranstaltung gesondert bewerben.
  2. Der Bewerber hat die Möglichkeit, die Weitergabe seiner Daten an bestimmte Unternehmen zu sperren, in dem er bei der Erfassung seiner Daten das Eingabefeld für die Unternehmenssperre für das betreffende Unternehmen aktiviert.
  3. Anhand der zur Verfügung gestellten Daten des Bewerbers und den, von den an der Veranstaltung teilnehmenden Unternehmen vorgegebenen Auswahlkriterien, trifft MSW im Auftrag der teilnehmenden Unternehmen eine Vorauswahl unter den aktiven Bewerbern. Die Daten der ausgewählten Bewerber werden zur endgültigen eigenen Auswahl an die Unternehmen weitergegeben.
  4. MSW behält sich vor, Daten von Bewerbern, die geschäftsschädigende Äußerungen über MSW oder Dritte enthalten, nicht an Unternehmen weiterzugeben. MSW wird die Bewerber in diesen Fällen hierüber informieren.
  5. Sollte der Bewerber vor Beginn einer Veranstaltung, für die er sich beworben hat, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder terminlich verhindert sein und somit nicht mehr für eine Teilnahme an der Veranstaltung zur Verfügung stehen, verpflichtet er sich, MSW dies unverzüglich mitzuteilen und sich von der Veranstaltung abzumelden. Seine Daten finden dann keine Berücksichtigung bei der Vorauswahl für die Veranstaltung.
  6. MSW behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. Hierzu wird MSW den Bewerbern, denen eine Teilnahme zugesagt wurde, eine E-Mail mit der Absagebenachrichtigung zukommen lassen. Gegenüber MSW bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz wegen Absage der Veranstaltung.

§ 6 Zusage zur Teilnahme

  1. Bis vierzehn Tage vor offiziellem Anmeldeschluss kann das Feld der teilnehmenden Unternehmen erweitert werden. Diese Last-Minute-Unternehmen werden in der Datenbank grundsätzlich mit dem Status „Bewerbung erwünscht“ aufgenommen. Soweit ein Bewerber sicherstellen will, dass seine Bewerbung nicht gegen seinen Willen an ein Last-Minute-Unternehmen weitergeleitet wird, obliegt es ihm, zwei Wochen vor dem Anmeldeschluss den Bereich Unternehmenssperre zu aktualisieren. MSW wird die Bewerber per E-Mail über die Teilnahme von Last-Minute-Unternehmen informieren.
  2. Sollten weitere Unternehmen innerhalb der letzten vierzehn Tage vor Anmeldeschluss zum Teilnehmerfeld hinzukommen, werden für diese Unternehmen grundsätzlich „Unternehmenssperren“ aktiviert, um eine unerwünschte Weitergabe von Daten auszuschließen. Selbstverständlich werden die Bewerber über derartige „Last-Minute-Unternehmen“ informiert, so dass eine Freischaltung durch die Bewerber erfolgen kann.
  3. Die von den Unternehmen ausgewählten Bewerber erhalten von MSW bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Benachrichtigung über die interessierten Unternehmen und die vereinbarten Gesprächstermine.
  4. Eine Einladung zu einer Veranstaltung ist nicht übertragbar. Die Zusage des Bewerbers für eine Veranstaltung ist verbindlich. Sollte eine Teilnahme an einer Veranstaltung aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, bittet MSW den Bewerber um eine rechtzeitige, schriftliche Absage per E-Mail an mail(at)msw-partner.de oder Fax (+49 6205 9799446).

§ 7 Haftung

  1. MSW haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für leichte Fahrlässigkeit in Bezug auf vertragswesentliche Pflichten, sowie bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
  2. MSW bemüht sich den jederzeitigen, ordnungsgemäßen Betrieb des Portals sicherzustellen. MSW garantiert weder die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Portals noch haftet er für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle.
  3. Die Bewerber haben keinerlei Rechte auf dauerhafte Nutzung des angebotenen Portals von MSW sowie die dauerhafte Sicherung und ständige Verfügbarkeit dessen Daten. Sollte MSW das Online-Portal nicht mehr zur Verfügung stellen und/oder keine Veranstaltungen mehr veranstalten, bestehen keine Ansprüche des Bewerbers gegen MSW.
  4. MSW haftet nicht für die Einhaltung der mit den Unternehmen vereinbarten Gesprächstermine. Sollte ein Unternehmen seine Teilnahme an der Veranstaltung absagen, wird MSW die hiervon betroffenen Bewerber so rechtzeitig wie möglich darüber informieren.

§ 8 Datenschutz

Es wird auf die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen verwiesen. Der Nutzer wird bei der Anmeldung zur Einwilligung in die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen aufgefordert. Diese kann vom Bewerber jederzeit widerrufen werden.

§ 9 Änderungen der AGB

Diese Bedingungen können von MSW ergänzt, abgeändert oder für ungültig erklärt werden. MSW behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Bewerber per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Wenn der Bewerber innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E- Mail nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. MSW wird den Bewerber in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Hockenheim.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
  4. Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Sie verpflichten sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.

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